Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von Neonazisekte

Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von Neonazisekte Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am Mittwoch (14.00 Uhr) über das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Artgemeinschaft. Das Bundesinnenministerium verbot sie im Jahr 2023 als Verein, weil sie sich gegen Verfassung und Völkerverständigung richte. Die Gruppe mit etwa 150 Mitgliedern war demnach eine zentrale Schnittstelle innerhalb der Neonaziszene. (Az. 6 A 18.23)

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