Eine Gartenbesitzerin aus Hessen muss für ihren Biomüll eine entsprechende Tonne benutzen. Sie hat keinen Anspruch auf eine Befreiung vom sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang für die Sammlung und Verwertung von Bioabfällen, wie das Verwaltungsgericht Gießen am Dienstag mitteilte. Es wies die Klage der Frau damit ab. (Az.: 8 K 1975/25.GI)