Um Vaterschaftsurlaub für Soldaten geht es am Mittwoch (10.00 Uhr) bei einer Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ein Major der Bundeswehr beantragt nachträglich neun Tage Sonderurlaub. Nach der Geburt seiner Tochter 2024 wollte er zehn Tage Vaterschaftsurlaub, bekam aber zunächst gar keinen. Stattdessen musste er seinen normalen Erholungsurlaub einsetzen. Später wurde ihm nachträglich ein Tag Sonderurlaub gewährt. (Az. 1 WB 27.25)